1. Geltungsbereich & Vertragsparteien

Diese Software-Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) regeln die Nutzung der Hausverwaltungs-Software Swyze (nachfolgend „Software“ oder „Dienst“) in ihrer Immobilien-Ausführung. Die Software umfasst insbesondere das Schadenmanagement, die Bewerber-Vorbewertung (Scoring), das Mieter-Portal, die Mieter- und Vertragsverwaltung sowie die PDF-Generatoren (z. B. Mietvertrag, Allgemeine Bedingungen/Hausordnung, Protokolle).

Vertragspartei und Anbieterin ist das Einzelunternehmen Chainless von Arx (Inhaber: Gian von Arx), Lehmgrubenstrasse 11, 4543 Deitingen, Schweiz (nachfolgend „Swyze“). Kontakt: hello@swyze.ch, Tel. +41 79 333 93 78, UID CHE-381.678.615.

Der Dienst richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, insbesondere an Hausverwaltungen (nachfolgend „Kunde“), und damit rein im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B). Er richtet sich nicht an Konsumentinnen und Konsumenten. Es gilt jeweils die bei Vertragsschluss aktuelle Fassung dieser Bedingungen. Abweichende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit Swyze ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistungsbeschreibung

Swyze stellt dem Kunden die Software als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Nutzung bereit. Die Software wird nicht überlassen oder verkauft; der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht, die Software bestimmungsgemäss über einen Browser zu nutzen.

Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Paket ([Paket-/Tarifbezeichnung]) und der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung im Bestellprozess. Swyze ist berechtigt, die Software im Rahmen der technischen Weiterentwicklung anzupassen, zu verbessern und einzelne Funktionen zu ändern, solange der vertraglich vereinbarte Leistungskern erhalten bleibt.

Funktionen, die als „bald verfügbar“, „in Vorbereitung“ oder ähnlich gekennzeichnet sind, stellen eine unverbindliche Vorschau dar. Sie sind nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung und begründen keinen Anspruch des Kunden, bis sie freigeschaltet sind.

3. Registrierung & Vertragsschluss

Der Vertrag über die Nutzung der Software kommt mit dem Abschluss der Registrierung bzw. mit der Buchung eines Pakets zustande. Mit der Registrierung bestätigt die handelnde Person, zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein und die Software ausschliesslich für unternehmerische Zwecke zu nutzen.

Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung wahrheitsgemässe, vollständige und aktuelle Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Die Zugangsdaten (insbesondere Anmeldedaten und Passwörter) sind vertraulich zu behandeln, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nicht an Unbefugte weiterzugeben.

Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über sein Konto und die von ihm angelegten Benutzerkonten erfolgen. Bei Verdacht auf Missbrauch oder unbefugte Nutzung der Zugangsdaten hat der Kunde Swyze unverzüglich zu informieren und die betroffenen Zugangsdaten zu ändern.

4. Mitwirkungs- & Verantwortungspflichten des Kunden

Der Kunde nutzt die Software in eigener fachlicher Verantwortung. Insbesondere gilt:

5. Generierte Dokumente & Scoring ohne Gewähr

Die mit der Software erstellten Dokumente — insbesondere Mietverträge, Allgemeine Bedingungen / Hausordnungen sowie Protokolle — sind Vorlagen. Das Bewerber-Scoring ist eine unverbindliche Entscheidungsunterstützung auf Basis der eingegebenen Angaben. Beides wird ohne Gewähr bereitgestellt.

Die Vorlagen und Bewertungen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Bonitätsberatung dar und ersetzen eine solche nicht. Swyze gibt keine Zusicherung ab, dass eine Vorlage für den konkreten Einzelfall geeignet, vollständig oder rechtskonform ist, und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Aussagekraft eines Scoring-Ergebnisses.

Den Entscheid über die Auswahl von Mietinteressentinnen und -interessenten sowie über die Verwendung, Anpassung und Unterzeichnung der erstellten Dokumente trifft allein der Kunde (die Hausverwaltung) in eigener Verantwortung. Es liegt in seiner Verantwortung, vor dem Einsatz die fachliche Richtigkeit zu prüfen und im Zweifel eine Fachperson beizuziehen.

6. Freistellung

Der Kunde stellt Swyze von sämtlichen Ansprüchen Dritter — insbesondere von Mieterinnen und Mietern, Bewerberinnen und Bewerbern, Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Behörden — frei, die aus der Nutzung der Software durch den Kunden, aus den von ihm eingegebenen oder verarbeiteten Inhalten und Daten oder aus den von ihm getroffenen Entscheidungen (einschliesslich der Verwendung generierter Dokumente und Scoring-Ergebnisse) entstehen.

Die Freistellung erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung und gilt, soweit der Kunde die zugrunde liegende Pflichtverletzung zu vertreten hat und soweit eine solche Freistellung nach dem Obligationenrecht (OR) zulässig ist. Swyze wird den Kunden über entsprechende Ansprüche informieren und ihm Gelegenheit zur Mitwirkung an der Verteidigung geben.

7. Preise & Zahlung

Es gelten die im Bestellprozess bzw. für das gewählte Paket ausgewiesenen Preise. Die Abrechnung und Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.

Swyze ist nicht mehrwertsteuerpflichtig (Jahresumsatz unter CHF 100'000). Auf den Preisen wird daher keine Mehrwertsteuer ausgewiesen; sie verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, weil keine Mehrwertsteuerpflicht besteht.

Abrechnungsintervall, automatische Verlängerung und Kündigungsfrist richten sich nach dem gewählten Paket [gemäss gewähltem Paket — konkret eintragen: Abrechnungsintervall, automatische Verlängerung, Kündigungsfrist].

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Swyze nach vorgängiger Mahnung berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren oder zu suspendieren, bis die offenen Beträge beglichen sind. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten. Während einer Sperrung bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bestehen.

8. Verfügbarkeit / SLA & höhere Gewalt

Swyze bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Dienstes, sichert jedoch keine bestimmte oder ununterbrochene Verfügbarkeit zu. Insbesondere Wartungsarbeiten, notwendige Sicherheits- und Software-Aktualisierungen, Störungen oder Ausfälle eingesetzter Drittanbieter (z. B. Hosting, E-Mail-Versand, Cloud- und Zahlungsdienste) sowie Fälle höherer Gewalt können den Betrieb vorübergehend einschränken oder unterbrechen.

Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, ausserhalb des Einflussbereichs von Swyze liegende Ereignisse (z. B. Naturereignisse, Stromausfälle, grossflächige Internet- oder Netzstörungen, behördliche Massnahmen, Streiks oder Cyberangriffe). Für die Dauer eines solchen Ereignisses ruhen die hiervon betroffenen Leistungspflichten von Swyze.

Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten mitverantwortlich. Die Software stellt hierzu eine Exportfunktion bereit. Der Kunde hat regelmässig eigene Sicherungskopien zu erstellen, damit Daten bei einer Störung mit zumutbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

9. Haftung

Swyze haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen bzw. auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Folgeschäden, indirekte Schäden sowie für Datenverluste, soweit diese auf eine unterlassene oder unzureichende Datensicherung durch den Kunden zurückzuführen sind (siehe Ziff. 8).

Soweit Swyze für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung betragsmässig begrenzt auf die Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich bezahlten Nutzungsgebühren.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit (Personenschäden) sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG). Ein Ausschluss der Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ist nach Art. 100 OR ohnehin unbeachtlich; insoweit gilt die gesetzliche Haftung.

Swyze haftet nicht für Schäden, die aus der inhaltlichen Verwendung generierter Dokumente oder Scoring-Ergebnisse durch den Kunden entstehen (siehe Ziff. 5), sowie nicht für die vom Kunden eingegebenen oder verarbeiteten Inhalte.

10. Datenschutz & Auftragsbearbeitung (AVV)

Für die Bearbeitung von Personendaten gilt das schweizerische Datenschutzrecht, insbesondere das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG). Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die Datenschutzerklärung sowie der Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV); beide sind integraler Bestandteil des Vertrags. In datenschutzrechtlichen Fragen geht der AVV diesen Bedingungen im Konfliktfall vor.

Hinsichtlich der Mieter- und Bewerberdaten ist der Kunde (die Hausverwaltung) Verantwortlicher im Sinne des revDSG; Swyze bearbeitet diese Daten insoweit als Auftragsbearbeiterin und handelt auf Weisung des Kunden. Für die Konto-, Anmelde- und Abrechnungsdaten des Kunden selbst ist Swyze Verantwortlicher.

11. Laufzeit, Kündigung & Datenexport

Die Laufzeit, die automatische Verlängerung sowie die ordentliche Kündigungsfrist richten sich nach dem gewählten Paket [gemäss gewähltem Paket — konkret eintragen]. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit ausserordentlich kündigen, insbesondere bei wiederholter oder schwerwiegender Verletzung wesentlicher Pflichten aus diesen Bedingungen.

Vor und während einer angemessenen Frist nach Vertragsende hat der Kunde die Möglichkeit, seine Daten über die Exportfunktion selbst zu sichern. Nach Beendigung des Vertrags werden die im Auftrag bearbeiteten Daten gemäss den Vorgaben des Auftragsbearbeitungsvertrags (AVV) zurückgegeben oder gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Abgelehnte Bewerbungsdossiers werden im Übrigen standardmässig nach ca. 90 Tagen automatisch gelöscht bzw. anonymisiert.

12. Änderungen & Schlussbestimmungen

Swyze kann diese Bedingungen mit angemessener Ankündigung anpassen, etwa bei neuen Funktionen oder geänderten rechtlichen oder technischen Anforderungen. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde rechtzeitig in geeigneter Form informiert. Nutzt der Kunde die Software nach Inkrafttreten der Änderungen weiter, gelten diese als angenommen; bei Nichtannahme wesentlicher Änderungen steht dem Kunden ein Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz von Chainless von Arx, 4543 Deitingen (Kanton Solothurn).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

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